AGB - rené and friends - design and service
Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma rené and friends - design and service [nachfolgend rené and friends] und dem Kunden.

§ 1 Geltungsbereich
a) rené and friends erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt worden sind.
b) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur wirksam, wenn rené and friends sie schriftlich bestätigt.
c) Die Mitarbeiter der rené and friends sind zu mündlichen Nebenabreden nicht befugt, auch nicht zu Zusicherungen, soweit damit der Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages erweitert wird.

§ 2 Vertrag und Vertragsleistung
a) Der Vertrag zwischen rené and friends und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden zustande, der schriftlich erfolgen soll, aber auch durch eine kaufmännische Auftragsbestätigung der rené and friends ersetzt werden kann. Angebote von rené and friends sind unverbindlich und freibleibend.
b) rené and friends verschafft dem Kunden keinen Zugang zum Internet und zu den Internet-Diensten, soweit das in dem Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist.
c) rené and friends ist zu jeder Zeit berechtigt von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
d) rené and friends berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 3 Kündigung
a) Bei Verträgen mit festen Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der festen Laufzeit mit einer Ansagefrist von 4 Wochen vor dem beabsichtigten Kündigungstermin kündbar. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht wird ausgeschlossen.
b) Bei Verträgen mit einmaliger Leistung besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Im Falle der vorzeitigen Kündigung erfolgt die Abrechnung nach § 649 BGB.

§ 4 Pflichten des Kunden
a) Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen an rené and friends unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungszeit für rené and friends.
b) Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für den eventuellen Missbrauch.
c) Die Belästigung anderer Internet-Nutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung ist untersagt.
d) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein durch rené and friends erstelltes und von dem Kunden veröffentlichtes und versendetes Material. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für rené and friends fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. III Teledienstgesetz.

§ 5 Recht zur Sperrung
a) Bei einem Verstoß des Kunden gegen die gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder gegen die Gepflogenheiten des Internet ist rené and friends berechtigt jegliche Leistungen sofort einzustellen und die betroffene Internetseite bis zur Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aus dem Internet zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
b) Bei einem Obsiegen des Kunden gegenüber dem Angreifer der Internetseite entstehen gegen rené and friends keine Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Pflichten der rené and friends
a) Die Dienstleistung der Firma rené and friends beinhaltet die Planung und Programmierung von Internetseiten für die Online- und Offlinenutzung.
b) Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.

§ 7 Haftungsausschluss
a) Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von rené and friends zur Verfügung gestellten Internet-Leistung haftet rené and friends nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten liegen außerhalb der Verantwortung von rené and friends.
b) rené and friends haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von rené and friends zurückzuführen.
c) Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internet-Präsenzen oder Internet-Zugängen ergeben, besteht eine Haftung von rené and friends nur für den Fall von Vorsatz.
d) Im Falle grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für die Tatbestände des § 7 lit. a) dieser Geschäftsbedingungen in der Höhe auf den Betrag beschränkt, den rené and friends für seine Leistung insgesamt berechnet hat, längstens aber rückwirkend für drei Jahre nach Kenntnis des Kunden.

§ 8 Zahlung
a) Die Firma rené and friends stellt dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den in der Preisvereinbarung genannten Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
b) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
c) Die Firma rené and friends ist berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages zu fordern.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma rené and friends berechtigt, den Zutritt auf das entsprechende Angebot im Internet bis zum Zahlungseingang zu sperren.

§ 9 Datenschutzklausel
Sämtliche der rené and friends übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
rené and friends unterrichtet den Kunden hiermit in Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.

§ 10 Verbotenes Material
a) Ein illegales, gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, oder rassistisches Material oder Anleitung zu Straftaten darf über rené and friends nicht erstellt, angeboten oder mitgeteilt werden. rené and friends ist berechtigt den Zugang des Kunden sofort zu sperren bzw. sperren zu lassen, wenn ein Verstoß bekannt wird.
b) rené and friends ist berechtigt den Zugang des Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unter Verwendung der Leistungen von rené and friends sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des Internets zu verschaffen.

§ 11 Ausschluss von Ansprüchen
a) Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.
b) rené and friends prüft die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von rené and friends nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von rené and friends betrifft.

§ 12 Domains
a) rené and friends haftet nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.
b) Wenn ein Dritter die Löschung bzw. Aufgabe einer [Sub-] Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist rené and friends von dem Kunden sofort zu benachrichtigen. rené and friends ist zur Aufgabe der [Sub-] Domain berechtigt, wenn der Dritte dieses verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für zwei gerichtliche Instanzen stellt.
c) Der Kunde stellt rené and friends von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer [Sub-] Domain frei.

§ 13 Gerichtsstand
Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts wird Dresden als Gerichtsstand vereinbart.

§ 14 Sonstiges
a) Sofern der Kunde dem nicht widerspricht, behält sich rené and friends das Recht vor, Namen und Internetadressen der Kunden in seinen Referenzen zu nennen und auf die erstellten Internetseiten des Auftraggebers einen Hyperlink zum Internetangebot von rené and friends einzubinden.
b) Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Dresden, 01.10.2007