AGB - rené and friends - design and service
Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil des Vertrages zwischen
der Firma rené and friends - design and service [nachfolgend
rené and friends] und dem Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
a) rené and friends erbringt Dienste, Leistungen
und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, auch
wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals
vorgelegt worden sind.
b) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden,
sind nur wirksam, wenn rené and friends sie schriftlich bestätigt.
c) Die Mitarbeiter der rené and friends sind zu
mündlichen Nebenabreden nicht befugt, auch nicht zu Zusicherungen,
soweit damit der Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages erweitert
wird.
§ 2 Vertrag und Vertragsleistung
a) Der Vertrag zwischen rené and friends und dem
Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden zustande, der schriftlich
erfolgen soll, aber auch durch eine kaufmännische Auftragsbestätigung
der rené and friends ersetzt werden kann. Angebote von rené
and friends sind unverbindlich und freibleibend.
b) rené and friends verschafft dem Kunden keinen
Zugang zum Internet und zu den Internet-Diensten, soweit das in dem
Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist.
c) rené and friends ist zu jeder Zeit berechtigt
von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen,
ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz
oder Kündigung erwachsen.
d) rené and friends berechnet die jeweils geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer.
§ 3 Kündigung
a) Bei Verträgen mit festen Laufzeiten ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der festen Laufzeit
mit einer Ansagefrist von 4 Wochen vor dem beabsichtigten Kündigungstermin
kündbar. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht wird ausgeschlossen.
b) Bei Verträgen mit einmaliger Leistung besteht
ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Im Falle der vorzeitigen Kündigung
erfolgt die Abrechnung nach § 649 BGB.
§ 4 Pflichten des Kunden
a) Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung
notwendigen Informationen an rené and friends unverzüglich
zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden
verlängern die Leistungszeit für rené and friends.
b) Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen
Passwörter und Login-Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand
sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter
Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für den eventuellen
Missbrauch.
c) Die Belästigung anderer Internet-Nutzer ist
nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung
ist untersagt.
d) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein
durch rené and friends erstelltes und von dem Kunden veröffentlichtes
und versendetes Material. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für
rené and friends fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. III
Teledienstgesetz.
§ 5 Recht zur Sperrung
a) Bei einem Verstoß des Kunden gegen die gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen oder gegen die Gepflogenheiten
des Internet ist rené and friends berechtigt jegliche Leistungen
sofort einzustellen und die betroffene Internetseite bis zur Vorlage
einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aus dem Internet
zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
b) Bei einem Obsiegen des Kunden gegenüber dem
Angreifer der Internetseite entstehen gegen rené and friends
keine Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz.
§ 6 Pflichten der rené and friends
a) Die Dienstleistung der Firma rené and friends
beinhaltet die Planung und Programmierung von Internetseiten für
die Online- und Offlinenutzung.
b) Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten
Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.
§ 7 Haftungsausschluss
a) Für Schäden oder Verluste aufgrund der
Nutzung der von rené and friends zur Verfügung gestellten
Internet-Leistung haftet rené and friends nicht, es sei denn,
dass die Haftung auf Vorsatz beruht. Geschäfte des Kunden mit
Dritten liegen außerhalb der Verantwortung von rené and
friends.
b) rené and friends haftet nicht für Schäden
aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz
von rené and friends zurückzuführen.
c) Für Schäden, die sich aus der fehlenden
Verfügbarkeit von Internet-Präsenzen oder Internet-Zugängen
ergeben, besteht eine Haftung von rené and friends nur für
den Fall von Vorsatz.
d) Im Falle grober Fahrlässigkeit wird die Haftung
für die Tatbestände des § 7 lit. a) dieser Geschäftsbedingungen
in der Höhe auf den Betrag beschränkt, den rené and
friends für seine Leistung insgesamt berechnet hat, längstens
aber rückwirkend für drei Jahre nach Kenntnis des Kunden.
§ 8 Zahlung
a) Die Firma rené and friends stellt dem Vertragspartner
die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den in der Preisvereinbarung
genannten Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung.
b) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb einer
Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
c) Die Firma rené and friends ist berechtigt, eine
Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages zu fordern.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma rené
and friends berechtigt, den Zutritt auf das entsprechende Angebot im
Internet bis zum Zahlungseingang zu sperren.
§ 9 Datenschutzklausel
Sämtliche der rené and friends übermittelten
persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und
werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte
zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher
oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
rené and friends unterrichtet den Kunden hiermit in Sinne des
BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma
und Anschrift.
§ 10 Verbotenes Material
a) Ein illegales, gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes,
oder rassistisches Material oder Anleitung zu Straftaten darf über
rené and friends nicht erstellt, angeboten oder mitgeteilt werden.
rené and friends ist berechtigt den Zugang des Kunden sofort
zu sperren bzw. sperren zu lassen, wenn ein Verstoß bekannt
wird.
b) rené and friends ist berechtigt den Zugang des
Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen,
wenn der Kunde unter Verwendung der Leistungen von rené and friends
sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt
missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb
des Internets zu verschaffen.
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen
a) Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten
Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.
b) rené and friends prüft die Kundenangaben
nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit.
Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von rené and friends
nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von rené
and friends betrifft.
§ 12 Domains
a) rené and friends haftet nicht für die Inhalte
der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt
auch für Subdomains.
b) Wenn ein Dritter die Löschung bzw. Aufgabe einer
[Sub-] Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt,
ist rené and friends von dem Kunden sofort zu benachrichtigen.
rené and friends ist zur Aufgabe der [Sub-] Domain berechtigt,
wenn der Dritte dieses verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit
für zwei gerichtliche Instanzen stellt.
c) Der Kunde stellt rené and friends von Ansprüchen
Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer
[Sub-] Domain frei.
§ 13 Gerichtsstand
Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts wird Dresden
als Gerichtsstand vereinbart.
§ 14 Sonstiges
a) Sofern der Kunde dem nicht widerspricht, behält
sich rené and friends das Recht vor, Namen und Internetadressen
der Kunden in seinen Referenzen zu nennen und auf die erstellten Internetseiten
des Auftraggebers einen Hyperlink zum Internetangebot von rené
and friends einzubinden.
b) Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag
unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche
ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel
wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung
einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Dresden, 01.10.2007